Wissenswertes
Was Sie zum ambulanten Eingriff mitbringen sollten...
- Ihre Versicherungskarte bzw. KlinikCard bei Privatversicherten
- Voruntersuchungen Ihres Hausarztes (z. B. Laborwerte, EKG oder Röntgenbilder)
- Telefonnummer Ihrer Begleitperson, die Sie nach der Operation wieder nach Hause bringt
- Einweisungsschein des behandelnden Arztes
- Überweisungsschein aus dem aktuellen Quartal
- Ggf. Kostenübernahme des Sozialamts
- Ggf. Allergiepass
Was Sie von uns erhalten...
- Handtücher
- Bademantel
- OP-Schuhe und OP-Kleidung
- abschließbare Spinde für Ihre persönlichen Gegenstände
- Aufklärungsbögen zu Anästhesieverfahren und Eingriffen in verschiedenen Sprachen
- auf Wunsch, digitale Patientenaufklärung direkt am Laptop bzw. Tablet-PC
- Merkblatt mit Hinweisen zum Ambulanten Operieren
- Informationsbroschüre rund um das Ambulante OP-Zentrum im ÄrzteHaus am Klinikum
Digitale Patientenaufklärung am Laptop
Patientenaufklärungen und die schriftliche Dokumentation darüber bestimmen den medizinischen Alltag in Krankenhäusern. In zeitlich angemessenem Abstand vor jedem operativen Eingriff und bei vielen diagnostischen Maßnahmen ist der Patient über das Prozedere des Eingriffs und damit über mögliche Komplikationen und Risiken aufzuklären.
Waren bisher Aufklärung und Dokumentation ausschließlich papiergebunden als handschriftlich geführte Akte mit ggf. Durchschlag möglich, beschreitet die Praxis für Anästhesie im Ambulanten OP-Zentrum zunehmend den digitalen Weg und bietet Ihnen als unseren geschätzten Patienten die Möglichkeit, die Anästhesieaufklärung am Laptop, oder jetzt neu, auch am iPad, via WLAN-Anbindung digital durchzuführen.
Während die Patienten-Stammdaten für das Software-System E-ConsentPro® (Thieme Compliance) direkt aus dem eigenen Klinikinformationssystem übernommen werden, füllt der Patient seinen, ihm personifiziert zugewiesenen, Fragebogen direkt am Laptop oder Tablet-PC aus. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der visuellen Multimedia-Unterstützung durch eingebundene Videos zur Erläuterung der diversen Anästhesieverfahren (sh. Abb.1).
Ist der Bogen ausgefüllt, erscheint am PC des Narkosearztes ein entsprechender Vermerk und der Patient wird zum Gespräch in die Anästhesieambulanz gebeten. Dort findet neben körperlicher Untersuchung und Sichtung von Vorbefunden die Aufklärung zum geplanten Anästhesieverfahren statt. Wesentliche Aspekte des fachlichen Aufklärungsgesprächs werden dokumentiert, so dass nach erfolgter Aufklärung beide Parteien auf einem sog. Signatur-Pad digital gegenzeichnen (sh. Abb.2). Dieses lokal installierte Signatur-Pad ermöglicht nicht nur die Speicherung der Unterschriften mit aktuellem Zeitstempel, vielmehr werden biometrische Parameter wie Anpressdruck und –winkel des Stifts auf dem Pad sowie die Geschwindigkeit der Signatur zusammen mit dem Aufklärungsbogen als nicht mehr veränderbares pdf/A-Format abgespeichert. Diese digitale Signatur wäre im Bedarfsfall von einem Schriftsachverständigen damit genauso auswertbar wie eine papiergebundene Unterschrift.
Nach erfolgter Speicherung ist die Aufklärung bereits als fester Bestandteil der digitalen Patientenakte ohne Medienbruch archiviert und der Patient erhält auf Wunsch seinen persönlichen Ausdruck ausgehändigt.
„Mit Einführung der digitalen Patientenaufklärung sehen wir eine verbesserte Patienteninformation durch personifizierte Bögen in der jeweiligen Landessprache unterstützt durch Videos“, meint Dr. Jürgen Januschewitz, Leiter des Instituts für OP-Management und Ambulantes Operieren am Klinikum Ingolstadt. „Wir gewinnen ein Mehr an Sicherheit in der Dokumentation, verbessern die Lesbarkeit, reduzieren den Papierverbrauch und minimieren Prozessrisiken durch die automatisierte Archivierung“.
Das Konzept zur digitalen Patientenaufklärung ist erarbeitet und erfolgreich technisch als auch organisatorisch „verprobt“ und erfreut sich zunehmender Akzeptanz in allen Patienten-Altersgruppen.