Herzschrittmacherimplantation
Ziel der Einpflanzung eines Herzschrittmachers ist die Behebung von langsamen Herzrhythmusstörungen und den damit verbundenen Beschwerden (Schwindel, Bewusstlosigkeit, Leistungsschwäche) durch Antreiben des Herzschlages mit dem Herzschrittmacher. Je nach der bei Ihnen bestehenden Herzrhythmusstörung kommt ein Ein- oder ein Zweikammerschrittmacher zur Anwendung, das heißt, es werden ein oder auch zwei Kabel (sogenannte Elektroden) in eine oder zwei Kammern Ihres Herzens gelegt. Des Weiteren implantieren wir auch Schrittmachersysteme, die Kernspintomografisch tauglich sind (nicht alle Systeme). Die Operation dauert ca. 1.5 bis 2 Stunden und wird in örtlicher Betäubung (Lokalanästhesie) durchgeführt. Die Wunde sollte für 10 Tage trocken bleiben. Nach 10 Tagen können die Klammern entfernt werden.
Unterhalb des linken (bei Linkshändern des rechten) Schlüsselbeins wird hierbei ein kleiner Hautschnitt durchgeführt. In diesem Bereich werden ein oder zwei Schrittmacherkabel (sogenannte Elektroden) durch ein Blutgefäß (Vene) ins Herz vorgeschoben und im Herzmuskel (durch Widerhaken oder eine Schraube) verankert. Dieser Vorgang ist für Sie schmerzfrei und lediglich möglicherweise mit Herzstolpern verbunden. Wenn die Schrittmacherdrähte im Herzen verankert sind, wird der Schrittmacher mit den Elektroden verbunden und unter der Haut am Brustkorb befestigt sowie die Haut mit einer Naht verschlossen. Nach der Operation wird ein Röntgenbild angefertigt, um die Lage der Schrittmachersonden zu überprüfen.
Ein bis zwei Tage nach der Operation wird die Funktion des Schrittmachers mittels Funkübertragung durch die Haut überprüft, und es erfolgt eine Feineinstellung auf Ihre individuellen Bedürfnisse, außerdem erhalten Sie einen Herzschrittmacherausweis. In aller Regel können Sie danach die Klinik verlassen. Weitere Schrittmacherkontrollen finden ambulant nach 4 und dann alle 6-9 Monate statt, ein Wechsel des Schrittmachers bei Batterieerschöpfung ist in der Regel nach 6-10 Jahren erforderlich.