Überwachung
Nach Entfernung des Hodens und sorgfältiger bildgebender Untersuchung kann sich der Patient bei bestimmten Voraussetzungen für eine Überwachungsstrategie entscheiden. Diese erspart einerseits belastende Behandlungen, birgt andererseits aber auch das Risiko, dass sich der Tumor unkontrolliert weiterenwickelt, wenn die Nachsorgeuntersuchungen nicht zeitgerecht eingehalten werden.
Überwachung (Surveillance, wait-and-see):
Die Möglichkeit der Überwachungsstrategie kommt nur in besonderen Situationen in Betracht. Eine Überwachungsstrategie wird insbesondere bei Patienten angeboten, bei welchen nur ein kleiner, auf den Hoden begrenzter Tumor ohne Beteiligung der Blut- und/oder Lymphgefäße vorliegt und in der bildgebenden Diagnostik kein Hinweis auf eine Tumoraussaat (Metastasierung) vorliegt. Bei allen anderen Hodenkrebspatienten ist die Überwachungsstrategie nicht zu empfehlen.
Trotz modernen Techniken in der Bildgebung beträgt die Rate versteckter (okkulter) Metastasen bei speziell diesen Patienten immerhin noch ca. 20 %. Somit kann diskutiert werden, ob bei 80 % dieser Patienten, ohne okkulte Metastasen und somit ohne Therapieindikation, überhaupt in jedem Fall eine weitere Therapie, sei es eine Chemotherapie, Bestrahlung oder operative Maßnahme in Erwägung gezogen werden muss. Insbesondere muss betont werden, dass auch bei den Patienten mit Rückfall keine verminderte Heilungsrate vorliegt.
Andererseits kann eine Rückfallquote von sicher 20 % auch eine weiterführende Therapie rechtfertigen.
Es bleibt individuell mit dem Patienten zu diskutieren, welcher Weg eingeschlagen wird. Eine entscheidende Rolle dabei spielt die Souveränität des Patienten. Wer ohne ständige Frucht vor einem Rückfall eine gute Lebensqualität hat und den strengen Kriterien entspricht, bei welchen eine Überwachungsstrategie überhaupt in Frage kommt, muss unbedingt über eine strenge Nachsorge aufgeklärt werden.
Das Nachsorgeintervall beträgt in den ersten beiden Jahren alle drei Monate, im dritten Jahr alle vier Monate, im vierten und fünften Jahr alle sechs Monate, dann alle zwölf Monate.