Zulassung Schwerstverletztenartenverfahren
Zulassung Schwerstverletztenartenverfahren
Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und sind für die Behandlung und Nachsorge sämtlicher Arbeits- und Wegeunfälle zuständig. Um die Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung behandeln zu können, bedarf es einer Zulassung durch die Berufsgenossenschaften. Im stationären Bereich sind die Berufsgenossenschaften dem Grundprinzip der Traumanetzwerke gefolgt und haben die Zulassung zur Behandlung von Arbeits- und Wegeunfällen abhängig von der Verletzungsschwere in 3 Stufen eingeteilt, das Durchgangsarztverfahren (DAV), das Verletztenartenverfahren (VAV) und das Schwerstverletztenartenverfahren (SAV). Unsere Klinik ist seit 2014 zur höchsten Versorgungsstufe, dem Schwerstverletztenverfahren, zugelassen. Diese Zulassung haben deutschlandweit nur ca. 90 Krankenhäuser.
Damit nimmt die Klinik für Unfall-, Wiederherstellungs-, Hand- und Plastische Chirurgie bei der Behandlung von Arbeits- und Wegeunfällen wie schon im Traumanetzwerk in der Region 10 die zentrale Position wahr.